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Fragen und Antworten

 Was ist der Engagementnachweis Baden-Württemberg?

Der landesweite Engagementnachweis Baden-Württemberg dokumentiert ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement und dient zur Anerkennung freiwillig erbrachter Leistungen. Darüber hinaus werden mit dem Engagementnachweis wichtige soziale und fachliche Kompetenzen, die die Freiwilligen während ihres Engagements eingesetzt und erworben haben, sichtbar gemacht und bescheinigt.

Für die berufliche Tätigkeit oder bei Bewerbungen um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz können die im Engagement erworbenen Schlüsselqualifikationen wie z.B. Teamfähigkeit oder Kommunikationsfähigkeit entscheidend sein.

 Wer kann den Engagementnachweis erhalten?

Den Engagementnachweis können alle Jugendlichen und Erwachsenen erhalten, die sich in Baden-Württemberg regelmäßig oder zeitlich befristet (z.B. durch Projektarbeit) in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder bei einer Kommune ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren.

 

Die Engagierten wenden sich an die Stelle, bei der sie ihre freiwillige Tätigkeit leisten oder geleistet haben. Bürgerinnen und Bürger erhalten, die sich regelmäßig oder zeitlich befristet (z.B. durch Projektarbeit) in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder bei einer Kommune ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren. 

 Was wird dokumentiert?

Der Engagementnachweis enthält Informationen über die freiwillig Engagierten und über die Organisation. Er beinhaltet folgende Angaben:

  • Persönliche Daten der engagierten Person
  • Zeitraum und Umfang des Engagements
  • Funktion der engagierten Person und Tätigkeitsbeschreibung
  • Angaben zu den sozialen/persönlichen und fachlichen/methodischen Kompetenzen
  • Angaben zu besuchten Fort- und Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit dem Engagement absolviert wurden
  • Angaben zur Organisation
  • Logo der Organisation

 Wer kann den Engagementnachweis ausstellen?

Freiwillig Engagierte erhalten den Engagementnachweis von ihrer Organisation, ihrem Verein, ihrem Verband oder von ihrer Kommune, in der sie aktiv waren oder sind.

Der Engagementnachweis kann von denjenigen Organisationen ausgestellt werden, die hierfür vom baden-württembergischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Ministerium der Justiz und für Migration berechtigt sind.

 

Gehört eine Institution noch nicht zu den Ausstellungsberechtigten, so kann sie über das Online-Formular einen Antrag stellen, um Zugangsdaten zu erhalten. Nach Antragsprüfung erhalten die Institutionen eine Benutzeranmeldung, mit der sie sich anmelden und den Engagementnachweis online erstellen können.

 

Die Organisation hat zu bestätigen, dass allen Jugendlichen und Erwachsenen - unabhängig von Herkunft, Einkommen, Bildung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Orientierung - eine Mitgliedschaft und ein Engagement ermöglicht wird und Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbezogen werden. Es ist zu bestätigen, dass niemand aufgrund der zuvor genannten Kriterien diskriminiert oder benachteiligt wird und die verfolgten Ziele der Organisation mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

 Wichtige Benutzungshinweise

Was gilt es bei der Ausstellung des Nachweises zu beachten?

 

Verwenden Sie für die Austellung des Nachweises bitte ausschließlich Browser in den aktuellsten Versionen.

Bei der Verwendung des alten Internet Explorer bspw. kann es zu Problemen kommen.

 

 

Welche Änderungen können am Profil vorgenommen werden?

 

Beachten Sie bitte, dass Sie folgende Einstellungen nach der Registrierung nicht mehr selbst ändern können:

  • Name der Organisation
  • Organisationsform
  • Gemeinnützigkeit

Nehmen Sie hierfür bitte mit uns Kontakt auf.